AGB

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen

Houten, 1. September 2010

CobraXL B.V.
Hoofdveste 19
NL-3992 DH Houten

Artikel 1 Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge im Geschäftsverkehr zwischen CobraXL B.V. und Unternehmern (im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet).
Der Gültigkeit eventueller Einkaufsbedingungen oder anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen in diesen AGB/ALB zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sind oder angefochten werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB/ALB uneingeschränkt anwendbar.
Auch wenn CobraXL B.V. nicht konstant strikte Befolgung der vorliegenden Bedingungen fordert, ist daraus nicht der Schluss zu ziehen, dass die Bedingungen keine Anwendung fänden oder dass CobraXL B.V. in irgendeiner Form das Recht verlöre, in anderen Fällen die genaue Befolgung der Bedingungen zu fordern.

Artikel 2 Angebote

Alle von CobraXL B.V. unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern das Angebot keine Frist für die Angebotsannahme enthält.
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, verstehen sich alle in einem Angebot genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
CobraXL B.V. ist nicht verpflichtet, zu einem in dem Angebot angegebenen Preis zu liefern, auch wenn dieser schon akzeptiert wurde.
Nach Angebotsannahme durch den Kunden hat CobraXL B.V. innerhalb von zwei Werktagen das Recht, das Angebot zu widerrufen.
Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht in der Zwischenzeit nicht mehr zur Verfügung steht.

Artikel 3 Vertrag

Ein Vertrag wird wirksam, nachdem CobraXL B.V. einen Auftrag schriftlich bestätigt oder tatsächlich erfüllt hat.

Artikel 4 Preiserhöhungen

Liegen mehr als zwei Monate zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, ist CobraXL B.V. befugt einen entsprechend der Selbstkostenpreissteigerung höheren Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, falls CobraXL B.V. in diesem Zeitraum mit einer Erhöhung des Selbstkostenpreises um mehr als 5% konfrontiert wird, da eine wesentliche Änderung der Kosten in einem oder mehreren Bereich(en) eingetreten ist/sind.

Artikel 5 Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt wird verstanden: jede Situation, in der CobraXL B.V. ihre Verpflichtungen nicht oder teilweise durch Umstände, an denen CobraXL B.V. keine Schuld trägt, nicht erfüllen kann.
Auf jeden Fall sind die nachfolgenden Umstände als höhere Gewalt zu qualifizieren: Naturkatastrophen, Kriege, nationale oder internationale bewaffnete Konflikte und/oder deren Vorbereitungen, behördliche Verfügungen in- oder ausländischer Regierungen, die Verletzung von Vereinbarungen durch Reedereien oder Transportunternehmen, Zwischenfälle in Fabriken, in denen die betreffenden Waren produziert werden sowie Feuer oder Streiks.
Sollten Umstände eintreten, die eine (weitere) Vertragserfüllung verhindern, nachdem CobraXL B.V. ihre Verbindlichkeiten hätte erfüllen müssen, hat CobraXL B.V. ebenfalls das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen.

Artikel 6 Bestellungen auf Abruf

Falls zwischen CobraXL B.V. und dem Vertragspartner eine Frist auf Abruf vereinbart wurde, werden alle angemessenen Kosten, die durch eine nicht rechtzeitige Abnahme seitens des Vertragspartners entstehen, dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Artikel 7 Stornierungen

Der Vertragspartner darf den Vertrag ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens CobraXL B.V. lösen bzw. gelieferte Waren zurücksenden.
Sollte der Vertrag aufgrund Absatz 1 dieses Artikels gelöst oder die gelieferten Waren zurückgeschickt werden, schuldet der Vertragspartner CobraXL B.V. alle tatsächlich entstandenen Kosten und entgangene Gewinne.

Artikel 8 Lieferung/Gefahrenübergang

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Bestellungen ab Werk Houten geliefert.
Bei anderen Liefermodalitäten geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, nachdem diesem die Waren übergeben wurden.
Die Entladung der Waren erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Vertragspartners.
Die Lieferungen frei Haus erfolgen auf Gefahr von CobraXL B.V. zu den Konditionen des Transportunternehmens.

Artikel 9 Verpflichtungen des Vertragspartners

Gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 hat der Vertragspartner bei Lieferungen frei Haus sichtbare Mängel und/oder Beschädigungen sofort auf dem Lieferschein oder dem Transportdokument aufzeichnen oder den Transportunternehmer einen entsprechenden Bericht erstellen zu lassen.
Der Vertragspartner muss die Waren unverzüglich überprüfen; sie müssen auf Vertragserfüllung hin und in Bezug auf Qualität und Quantität überprüft werden, sollte dies unterbleiben, gilt die Ware ohne Einschränkungen als vertragsgemäß geliefert.

Artikel 10 Reklamationen

Der Vertragspartner kann sich nicht darauf berufen, dass die gelieferte Ware dem Vertrag nicht entspräche, wenn der Vertragspartner dies CobraXL B.V. nicht innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung detailliert schriftlich mitgeteilt hat.
Falls nicht gemäß Artikel 9 gehandelt wurde, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Mängel und/oder Schäden zu beanstanden.
Der Vertragspartner muss den Beweis liefern, dass die gelieferte Ware dem Vertrag nicht entspricht.
CobraXL B.V. hat das Recht mögliche Unvollkommenheiten zu beheben und auf diese Weise den Vertrag doch noch zu erfüllen.
Sollte es sich ergeben, dass die Beanstandungen unbegründet sind, ist CobraXL B.V. berechtigt, den Vertragspartner für die ihr dadurch entstandenen Kosten haftbar machen.

Artikel 11 Haftung CobraXL B.V.

In Bezug auf die gelieferten Waren haftet CobraXL B.V. ausschließlich unter Berücksichtigung des Nachfolgenden:
Im Falle einer Garantie, die CobraXL B.V. gewährt hat, haftet CobraXL B.V., insoweit sich die Haftung aus der Garantie ergibt.
CobraXL B.V. haftet nicht im Falle von höherer Gewalt.
Die Haftung von CobraXL B.V. ist immer auf die Höhe des Betrags begrenzt, den der Versicherer im jeweiligen Fall zahlt. Sollte der Versicherer – aus welchen Gründen auch immer – keine Zahlungen leisten, beschränkt sich die Haftung auf einen Betrag der dem Rechnungswert zzgl. Mehrwertsteuer für die betreffende Lieferung entspricht, jedoch höchstens auf 10.000,- €.
CobraXL B.V. haftet nicht für entgangene Gewinne oder andere eventuell extra gemachte Kosten des Vertragspartners. CobraXL B.V. haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, ausgebliebene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
Der Vertragspartner stellt CobraXL B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum infolge der CobraXL B.V. von dem Vertragspartner erteilten Aufträge basieren.

Artikel 12 Lieferfrist

Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist, sind die von CobraXL B.V. genannten Lieferfristen nicht als Ausschlussfristen zu verstehen. Wird eine Lieferfrist überschritten, hat der Vertragspartner CobraXL B.V. schriftlich in Verzug zu setzen. CobraXL B.V. muss diesbezüglich eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten doch noch erfüllen zu können.
Sofern die Verzögerung der Lieferung in angemessenen Grenzen bleibt, berechtigt dies den Vertragspartner nicht zur Lösung des Vertrags.

Artikel 13 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug oder Forderungsverrechnung in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen.
Bleibt der Vertragspartner mit der fristgemäßen Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist der Vertragspartner von Rechts wegen säumig. Der Vertragspartner schuldet sodann Zinsen in Höhe von 1% pro Monat.
CobraXL B.V. behält sich das Recht vor, ein Inkassobüro zu beauftragen, die Zahlungen einzufordern. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Artikel 14 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CobraXL B.V.
Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt von CobraXL B.V. fallen, dürfen ausschließlich im Rahmen der normalen betrieblichen Aktivitäten vom Vertragspartner veräußert werden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren anhaltend zu versichern.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Maßnahmen, die CobraXL B.V. zum Schutz ihres Eigentumsvorbehalts und/oder zur Rückholung ihrer Waren zu unterstützen.

Artikel 15 Geistiges Eigentum

CobraXL B.V. bleibt Eigentümerin der Rechte am geistigen Eigentum wie beispielsweise der Urheberrechte und der Rechte an Zeichnungen, Modellen, Konstruktionsberechnungen und dergleichen.
Es ist dem Vertragspartner unter keinen Umständen gestattet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CobraXL B.V. die unter Absatz 1 aufgeführten Rechte zu nutzen.
Sofern CobraXL B.V. nachweist, dass ihre Rechte verletzt wurden, ist sie jederzeit berechtigt Schadenersatz zu fordern und ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzten.

Artikel 16 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Sämtliche zwischen CobraXL B.V. und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht.
Alle Streitigkeiten, ebenfalls diejenigen, die nur von einer der Parteien als solche qualifiziert werden, unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit niederländischer Gerichte in Midden-Nederland [z. B. Utrecht, Lelystad, Almere, Amersfoort].
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